Pressemitteilung vom 08.02.2011
Der südniedersächsische Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin erklärt zur bevorstehenden Beratung des Bundesrates zur Änderung des Energieausbaugesetzes zur Erdverkabelung:
Die Möglichkeit zum Verpflichtung zur Erdverkabelung im Energieausbaugesetz war ein längst überfälliger Schritt. Denn die Verlegung der Leitungen in ökologisch sensiblen Gebieten und in der Nähe von Wohnorten , zum Beispiel im Bereich der Stadt Göttingen, unter die Erde ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung des Akzeptanz für den notwendigen Ausbau der Stromnetze. Daneben ist die Einbeziehung der Bürger bei allen Planungen dringend notwendig. Es ist daher ein kleiner Fortschritt gewesen, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung hier den Ländern Handlungsspielraum eröffnet hat, eine Erdverkabelung vorzuschreiben. Dies darf jetzt nicht im Bundesrat, von Baden-Württemberg und Anderen, verhindert werden, sondern weitere Verbesserung der Bürgerbeteiligung sind dringend erforderlich.
Darüber hinaus müssen Pilotprojekte gefördert werden, die praktische Erkenntnisse für die Entwicklung, den Einsatz, die Akzeptanz sowie die Kosten neuer Netz- und Regeltechnik erbringen. So der Einsatz der HGÜ-Technik für die Erdverkabelung auf der 380 kV Höchstspanungsebene, sowie für eine Effizienzsteigerung bei Transport und Speicherung von Elektrizität.
Anlage:
Beschluss der Bundestagsfraktion zu Stromnetzte 2020plus vom 13. Januar 2011
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