Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausgangspunkt ist ein Konsens zwischen allen Mitgliedern dieses Hauses. Wir haben uns auf eine freiwillige Entscheidungslösung verständigt. Meine Vorredner haben die Zahlen bereits genannt. Es gibt in Deutschland 12 000 Menschen, die im Schnitt fünf Jahre darauf warten, dass ihnen ein lebensnotwendiges Organ transplantiert wird. Für viele ist das zu lang; sie sterben vorher. Sie sterben, auch weil es eine Kluft zwischen der verbalen Bereitschaft, zu spenden, und der dokumentierten Bereitschaft, zu spenden, gibt. Wir wissen aus vielen Umfragen, dass die Bereitschaft höher ist als die tatsächliche Anzahl der Spenderinnen und Spender. Ich glaube, das hat viel mit mangelnder Aufklärung zu tun. Dem wollen wir mit diesem Gesetz entgegenwirken. Wir wollen die Diskussion um die Organspende nicht nur in die Öffentlichkeit, sondern auch in die Familien tragen, wenn sie eine neue Gesundheitskarte bekommen, wenn sie einen neuen Ausweis oder Pass beantragen.
Wir wollen niemanden mit dieser schwierigen Entscheidung allein lassen. Jeder soll die Möglichkeit zu einer ergebnisoffenen und unabhängigen Beratung haben. Ich glaube, nur so, wenn wir uns allen Fragen stellen können, wird es mehr Akzeptanz und mehr Transparenz geben. Nur so kann die Zahl der Organspender erhöht werden. Wir werden die angesprochene Lücke nicht vollständig schließen können; darüber sollte man sich keine Illusionen machen. Wir wollen aber die Lücke zwischen Bedarf und Spendenbereitschaft verringern. Das ist der Grund, warum wir heute sehr geschlossen einen solchen Gesetzentwurf vorgelegt haben.
Wichtig ist die Freiwilligkeit. Die Entscheidung zur Organspende ist keine leichte Sache. Wenn man einen Organspendeausweis ausfüllt, dann muss man zwangsläufig an die Situation denken, in der er nötig sein wird, wenn man also dem Tod näher als dem Leben ist, wenn nur noch Apparate dafür sorgen, dass der Körper nicht endgültig versagt. Diese Beschäftigung mit dem eigenen Ende ist herausfordernd; sie verstört. Man hält sich doch selbst für „unkaputtbar“. Welch ein Irrtum! Wir sind sterblich, alle.
Übrigens fällt die Beschäftigung damit in dieser Gesellschaft sehr unterschiedlich aus. Wenn man sich anschaut, wer seine Bereitschaft zur Organspende erklärt, dann stellt man fest, dass es sich zu 80 Prozent um Frauen handelt. Schauen Sie sich im Gegenzug einmal die Empfänger an. Bei denen handelt es sich zu 80 Prozent um Männer. Wir haben also gemeinsam die Aufgabe, den geschlechtsspezifischen Unterschied in der Spendenbereitschaft zu verändern und auch Männer dazu zu bringen, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Insofern ist die vorgeschlagene Regelung eine Zumutung. Ja, es ist eine Zumutung, sich mit dem eigenen Ende zu beschäftigen. Wir haben gemeinsam beschlossen, dass diese Zumutung für die Menschen gerechtfertigt ist. Ihr Zweck liegt darin, anderen das Leben zu retten.
Diese Zumutung, in einem Satz gesagt, lautet: Jede und jeder muss sich fragen lassen – mehrfach in seinem Leben -; aber niemand muss antworten. Es ist legitim, wenn Menschen sagen: Ich will mich zu dieser Frage nicht äußern. Es ist eine freiheitliche Regelung, die wir vorschlagen. Es war uns wichtig, dass es eine solche freiheitliche Regelung ist.
Wir müssen in diesem Zusammenhang auch Missverständnisse ausräumen. Ja, es geht nicht nur um diejenigen, die auf Organe angewiesen sind, oder diejenigen, die für sich selbst etwas erklären. Es geht auch und gerade um die Angehörigen potenzieller Spender. Diejenigen, die sich zu dieser Frage
äußern, ersparen auch ihren Angehörigen, ihren engsten Mitmenschen eine vielfach schwer erträgliche Situation.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)
Ich habe es vor einigen Jahren erlebt, dass meine frühere Lebensgefährtin bei einem Fahrradunfall ums Leben kam. Ich musste ihrer Tochter, ihren Eltern und ihren besten Freundinnen diese Nachricht überbringen. Wenn ich mir vorstelle, dass ich in dieser Situation auch noch ihren Willen hätte interpretieren müssen, dann wäre ich froh darüber gewesen, eine klare und unmissverständliche Botschaft zu haben. Für diese Botschaft werben wir, auch im Namen der Angehörigen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Den klassischen Organspendeausweis muss und soll es weiter geben. Die Spendenbereitschaft kann künftig allerdings auch auf der Gesundheitskarte vermerkt werden. Wir können das selber eintragen. Wir können es auch nach strengen Regeln durch Ärzte eintragen lassen. Ich will ausdrücklich betonen: Dieser Eintrag kann vorgenommen werden; er muss es aber nicht. Er kann jederzeit geändert werden, und er kann jederzeit widerrufen werden.
Wir sollen und wollen ein Verfahren prüfen, das klarstellt, ob ein solcher Eintrag auch durch eine Rückmeldung an die Krankenkasse möglich ist. Wir Grünen haben, glaube ich, mit dazu beigetragen, dass sichergestellt ist, dass es kein eigenständiges Schreibrecht der Krankenkassen bezüglich der E-Card gibt. Der nun gefundene Kompromiss lässt die Krankenkassen nur im direkten Auftrag der Patientinnen und Patienten tätig werden. Er sichert, dass jede Bürgerin und jeder Bürger selbst über ihre oder seine Daten entscheidet. Noch einmal: Die wichtigste Entscheidung ist, dass niemand gezwungen ist, seine Entscheidung auf der E-Card zu dokumentieren. Alle, die das wollen, können ihre Spendenbereitschaft auch weiterhin im Ausweis dokumentieren.
Wir sollten in den Ausschussberatungen noch einmal schauen, ob die vorgetragenen Vorbehalte das Projekt E-Card gefährden können. Wir haben im Zusammenhang mit ELENA hier an dieser Stelle unsere Erfahrungen gemacht. Wir sollten vermeiden, dass mit den Regelungen zur Organspende die Akzeptanz der elektronischen Krankenversicherungskarte selbst gefährdet wird.
Meine Damen und Herren, jede und jeder entscheidet selbst. Alle werden informiert. Alle werden sich fragen lassen müssen; aber niemand muss antworten. Das ist die Entscheidungslösung. Von den 12 000 Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, sterben jeden Tag drei. Wenn es uns gelingt, mit diesem Gesetzentwurf diese Zahl zu mindern, dann haben wir, glaube ich, gemeinsam viel gewonnen. Ich glaube, dass es auch mit Blick auf die Menschen in diesem Lande wichtig ist, dass es in dieser Frage einen über alle Fraktionen hinweggehenden Konsens im Deutschen Bundestag gibt.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)
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