Zur Einigung der EU-Finanzminister zur Banken-Abwicklungs-Richtlinie erklären Jürgen Trittin, Fraktionsvorsitzender, und Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:
Der europäische Steuerzahler muss weiter für Bankenrettungen geradestehen. Zwar schlagen die EU-Finanzminister die Haftung von Aktionären, Gläubigern und Einlegern vor. Die ist aber auf Druck der Finanzlobby so gestrickt, dass scheunentorgroße Hintertüren offenbleiben. Schlussendlich wird der Steuerzahler viel eher als nötig zur Kasse gebeten. Das hätte die Bundesregierung verhindern müssen. Stattdessen bleibt der Teufelskreis aus Banken- und Staatsschuldenkrise bestehen.
Die neuen Regeln sollen erst 2018 in Kraft treten. Viel zu spät, um bis dahin Probleme bei den Banken abzufedern. Die nächsten Schwierigkeiten könnten schon bald beim Stresstest der EZB im kommenden Jahr zutagetreten. Was wird dann geschehen? Die Finanzminister geben darauf keine Antwort.
Die EU-Finanzminister haben die Beteiligung der Bankinvestoren aufgeweicht. Bislang war geplant, dass acht Prozent der Verbindlichkeiten für eine Restrukturierung zur Verfügung stehen müssen. Nun gilt die Ausnahme, dass 20 Prozent der risikogewichteten Aktiva ausreichen. Der Unterschied ist entscheidend: Die Höhe risikogewichteter Aktiva rechnen internationale Banken selbst aus. Manipulationen sind damit nicht auszuschließen.
Ein Beispiel: Die Deutsche Bank hat eine Bilanzsumme von 2012 Milliarden Euro und risikogewichtete Aktiva von 334 Milliarden Euro. Demnach würde eine Bail-in-Anforderung von acht Prozent davon 161 Milliarden Euro entsprechen. Die Öffnungsklausel, nach welcher 20 Prozent der risikogewichtete Aktiva als bail-in-fähiges Kapital ausreichen, reduziert die Bail-in-Anforderung demnach auf 66,8 Milliarden Euro. Das verfügbare aufsichtsrechtliche Eigenkapital beträgt bereits heute 57 Milliarden Euro. Während eine Anforderung von acht Prozent auf die gesamte Bilanz für die Deutsche Bank also einen zusätzlichen Bedarf bail-in-fähiger Kapitalinstrumente von 69 Milliarden Euro ausgelöst hätte, bedeutet die Öffnungsklausel, dass die Deutsche Bank von den neuen Anforderungen kaum betroffen ist. Sollte sie, wie in der Vergangenheit bereits öfter passiert, ihre risikogewichteten Aktiva durch eine Anpassung ihrer Risikomodelle weiter runterrechnen, wäre sie überhaupt nicht betroffen.
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