Trittin fordert Abschaffung von § 219a StGB
„Die Debatte um die Ärztin Kristina Hänel hat aufgezeigt, dass der Schwangerschaftsabbruch immer noch Teil des Strafgesetzbuches ist. Die Regelung ist anachronistisch. Es muss einen sicheren und gut informierten Zugang zu Abtreibungen geben.“ Mit diesen Worten schaltet sich Jürgen Trittin, GRÜNER Bundestagsabgeordneter aus Berlin, in die aktuelle Debatte zum § 219a ein.
Der Paragraph verbietet die Werbung von Schwangerschaftsabbrüchen. Am 24. November 2017 hat das Gießener Amtsgericht geurteilt, die Ärztin Kristina Händel habe sich „schuldig gemacht, Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften betrieben zu haben“. Die Ärztin darf weder auf ihrer Homepage darauf hinweisen, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihrem Leistungsspektrum gehören, noch über einen Link angeforderte fachärztliche Informationen herausgeben.
„Das ist ein handfester Skandal“, so Ina Jacobi, Mitglied im GRÜNEN Bundesfrauenrat. „Fachärztliche Informationen sind keine Werbung. Und fachärztliche Information zu diesem sensiblen Thema gehören ins Internet. Wo sollen sich betroffene Frauen sonst Vorab-Beratung holen? Den antifeministischen sogenannten Lebensschützern wollen wir das Feld nicht überlassen. Die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen ist Kernstück der Gleichberechtigung. Der Nazi-Paragraph gehört auf die Müllkippe der Geschichte.“
Trittin und Jacobi fordern wie die GRÜNE Bundestagsfraktion die Streichung des Paragraphen 219a StGB. Auch die Länder Hamburg, Berlin und Thüringen haben beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen. Dass sich Niedersachsen dem anschließen wird, ist nach der gestrigen Debatte im Landtag möglich; hier hatten GRÜNE und FDP die Abschaffung des §219a gefordert. Damit gibt es prominente Unterstützung der durch Hänel initiierten Petition an den Bundestag.
Link zur Petition: https://www.change.org/p/kristinah%C3%A4nel-informationsrecht-f%C3%BCr-frauen-zum-schwangerschaftsabbruch-219a-behindert-das
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