§219a gehört abgeschafft – Abstimmung im Bundestag sollte freigegeben werden

Der Göttinger Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin erklärt zum Aktionstag gegen das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche am Samstag und des offenen Briefes zur Streichung des §219a des Göttinger Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung:

Der Paragraph 219a gehört abgeschafft, ohne Wenn und Aber. Dafür gibt es auch eine parlamentarische Mehrheit. Daher sollen die Göttinger Abgeordneten Thomas Oppermann und Fritz Güntzler sich in ihren Fraktionen dafür einsetzen, die Abstimmung im Bundestag als Gewissensentscheidung freizugeben.

Der Paragraph 219a schränkt das Selbstbestimmungsrecht der Frauen ein. Es kann nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte, die sachlich auf ihrer Homepage über Abtreibung informieren, von religiösen Fanatiker*innen drangsaliert und vor Gericht gezerrt werden.

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