Inklusives Wahlrecht: Blamables Schauspiel der Koalition

Zur Bundestagsdebatte und -abstimmung über ein inklusives Wahlrecht am 15.3. erklärt der Göttinger Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin:

Die Koalitionsfraktionen haben in den vergangenen Monaten ein erbärmliches Schauspiel geliefert – das heute (15.3.) seine Fortsetzung im Bundestag findet: Statt einen eigenen Gesetzentwurf für ein inklusives Wahlrecht einzubringen oder sich einem der Gesetzentwürfe der Opposition anzuschließen, bringen Union und SPD heute nur einen unverbindlichen Antrag ein. Sie nehmen damit in Kauf, dass 85.000 Bürgerinnen und Bürger von der Europawahl ausgeschlossen bleiben – obwohl das Bundesverfassungsgericht die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für verfassungswidrig erklärt hat.

Dass Union und SPD in ihrem Antrag kurzfristige Änderungen mit Verweis auf die Empfehlungen der Venedig Kommission ablehnen, soll nur vom eigenen Unvermögen ablenken. Es geht darum, einen verfassungswidrigen Zustand abzustellen. Die Herstellung eines mit dem Grundgesetz vereinbaren Wahlrechts wiegt schwerer als die Empfehlung einer Kommission. Warum sollte der Bund nicht schaffen, was in den Ländern gelingt: Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz leiten die nötigen Gesetzesänderungen für die parallel zur Europawahl stattfindenden Kommunalwahlen gerade ein.

In Niedersachsen wurde letzte Woche ein Grüner Gesetzentwurf beschlossen, so dass die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen nun auch in den niedersächsischen Wahlgesetzen abgeschafft werden.

Hintergrund:

Nach §13 Bundeswahlgesetz und §6a Europawahlgesetz sind alle Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, die in allen Angelegenheiten unter rechtlicher Betreuung stehen oder schuldunfähig eine Straftat begangen haben. Betroffen sind davon insgesamt knapp 85.000 Personen. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag festgelegt, ein inklusives Wahlrecht zu schaffen, und im Dezember 2018 angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf im Januar vorzulegen. Das ist bis heute nicht geschehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse bei Bundestagswahlen mit Beschluss vom 29.1.2019 für verfassungswidrig erklärt.

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