Der Göttinger Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin erklärt zum Entwurf der neuen Coronaverordnungen des Landes Niedersachsen:
Auch bei Modellversuchen für Öffnungen muss das Infektionsschutzgesetz die Grundlage sein. Läden und Malls zu öffnen kommt nur in Frage, wenn in solchen Gemeinden die Inzidenz anhaltend unter 50 ist. Göttingen wäre so – anders als Hannover oder Osnabrück – als Modellkommune sowohl von der Inzidenz auch von der Testinfrastruktur geeignet. Voraussetzung müssen aber verifizierte Testergebnisse sein und nicht freiwillige Selbstbehauptungen. Nur so ist eine schnelle Nachverfolgung bei positiven Tests über das Gesundheitsamt gesichert.
Alle Beschäftigten – nicht nur im Einzelhandel – müssen die Möglichkeit bekommen, sich zweimal die Woche auf Kosten ihres Arbeitgebers testen zu lassen, wenn sie außerhalb ihrer Wohnung der Arbeit nachgehen müssen.
Angesichts der vom RKI festgestellten hochschießenden Ansteckungen unter Kindern und Jugendlichen durch das mutierte Virus darf es Schulöffnungen nach den Ferien nur geben, wenn die Bedingungen dafür vorliegen. Neben einer Inzidenz klar unter 100 müssen mindestens 2 zuverlässige Tests pro Woche Voraussetzung zum Betreten der Schule werden. Tests können eine gute Möglichkeit sein, den Schulbetrieb pandemiesicherer zu machen. Aber dazu müssen die Ergebnisse durch die Schule verifizierbar sein. Es muss klar sein, welche Folgen ein positiver Test hat. Ungetestete Schüler*innen müssen zu Hause beschult werden.
Zweimal Testen pro Woche gilt auch für die Kinder in Kitas. Und das nicht nur, weil viele Erzieherinnen und Erzieher noch nicht geimpft sind. Die Dritte Welle wird nur gebrochen werden können, wenn Kinder nicht zu den neuen Treibern der Pandemie werden.
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