Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen muss kommen
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, erklärt Jürgen Trittin (Grüne), Bundestagsabgeordneter aus Südniedersachsen:
Die Corona-Situation deutschlandweit, aber gerade auch in Südniedersachsen, ist katastrophal. Massiv steigende Infektionszahlen, überlastetes medizinisches Personal und extrem knappe Intensivkapazitäten erfordern konsequentes Handeln und verschärfte Maßnahmen. Die Ursache dafür ist klar: viel zu viele Menschen sind ungeimpft und leider gefährden dadurch viele mutwillig die gesamte Bevölkerung. Das darf sich nicht fortsetzen.
Wir müssen der vierten Welle konsequent wirksame Maßnahmen entgegen setzen. Mit den heute verabschiedeten Regelungen schaffen wir die rechtssicheren Instrumente für die Bekämpfung dieser Situation.
Wir schaffen Regelungen, die rechtlich geboten und wissenschaftlich sinnvoll sind. Den Ländern steht ein breiter Instrumentenkasten mit verbindlichen 2G, 2G+ und 3G-Regelungen, Abstandsgeboten, Maskenpflicht, Obergrenzen in Einrichtungen und Kontaktpersonennachverfolgung zur Verfügung. Auf Bundesebene sorgen wir mit konsequentem 3G am Arbeitsplatz für Sicherheit für Beschäftigte, Arbeitgeber*innen und Kund*innen. Die Home-Office-Pflicht schützt Arbeitnehmer*innen und reduziert die Kontakte auch im Arbeitsleben. Wir verschärfen die Regelungen im Arbeitsbereich auch, damit Schulen und Kitas offen bleiben können. Unser Gesetzpaket umfasst weitreichendere und verbindlichere Regelungen, als es sie bisher gegeben hat.
Zur Bekämpfung von Corona brauchen wir klare, weitreichende und wirksame Regeln, die rechtssicher sind. Wir können die Pandemie nicht mehr mit der Erklärung einer Notlage und beispiellosen Notfallbefugnissen der Exekutive an den Parlamenten vorbei bekämpfen. Deshalb haben wir das Konstrukt der „epidemischen Lage“ nicht einfach verlängert, sondern anstelle dessen neue und tragfähige Instrumente gesetzt.
Gerade angesichts der dramatischen Entwicklung in vielen Alten- und Pflegeheimen und dem Infektionsgeschehen in Schulen und KiTas muss dieses Gesetzespaket aber noch um eine Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheits- und Erziehungswesen ergänzt werden. So eine Impfpflicht darf nicht nur Einrichtungen erfassen, sondern muss auch für Beschäftigte in ambulanten Diensten gelten. Dies gebietet die Pflicht zum Schutz von Menschen, die besonders vulnerabel sind und/oder sich noch nicht impfen können. Wer der Schulpflicht unterliegt, wer auf Pflege angewiesen ist, muss vor dem Kontakt mit ungeimpften Personen geschützt werden. Diese Impfpflicht muss schnell kommen und darf nicht aus ideologischen Gründen blockiert werden.
Wir müssen außerdem dringend die Impfkampagne beschleunigen. Hier hat die bisherige Regierung wertvolle Zeit vergeudet. Die Auffrischungsimpfungen müssen zügig in der Breite vorankommen, denn sie bieten den besten Schutz gegen die weiter steigenden Infektionszahlen. Wir sollten auch in Südniedersachsen prüfen, ob die Wiedereröffnung von Impfzentren hilfreich sein kann.
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