Erklärung nach §31 der GO des Deutschen Bundestages zur Abstimmung zu TOP 1 zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes:
Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit der notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Zugleich werden wichtige Instrumente zum Infektionsschutz ergänzt und klarer geregelt. Ich stimme diesen notwendigen Gesetzesänderungen daher zu.
Die Lage ist dramatisch. Die vierte Welle der Corona-Pandemie in Deutschland droht außer Kontrolle zu geraten. Die Impflücke in Deutschland ist viel zu groß, die Inzidenz der Neuinfektionen ist auf einem Rekordhoch und gerade in südlichen und östlichen Bundesländern sind jetzt schon die Intensivstationen überfüllt. In wenigen Wochen drohen in Deutschland die Intensivstationen zu kollabieren und Verhältnisse wie in Bergamo 2020 stehen zu befürchten.
Vor dieser Entwicklung haben zahlreiche Wissenschaftler*innen und das Robert-Koch-Institut frühzeitig gewarnt. Dass nicht auf sie gehört wurde und die Lage jetzt so eskaliert, liegt klar in der Verantwortung der bisherigen Bundesregierung und auch stark bei vielen Bundesländern. Der amtierende Bundesgesundheitsminister hat sogar selbst vorgeschlagen, die pandemische Notlage ersatzlos zu beenden. Viele Länder haben die Instrumente, die ihnen heute schon zur Verfügung stehen, trotz starker öffentlicher Statements nicht genutzt und insbesondere die Vorbereitungen für eine flächendeckende Auffrischungsimpfung sträflich schleifen lassen.
In dieser Lage sind die heute zu beschließenden Gesetzesänderungen notwendig, aber nicht hinreichend im Kampf gegen die Pandemie. Weitere Gesetzesänderungen und Maßnahmen müssen folgen, um die Infektionsdynamik kurzfristig effektiv und nachhaltig zu brechen und einen Kollaps unseres Gesundheitssystems zu verhindern.
Heute schaffen wir Rechtssicherheit, indem die konkreten Regelungen nun im Infektionsschutzgesetz durch den Bundestag definiert werden. Dies gilt unter anderem für die Maskenpflicht, Abstandsgebote im öffentlichen Raum, Kontaktbeschränkungen oder Auflagen für Veranstaltungen.
Eine einfache Verlängerung der epidemischen Lage hätte weniger Rechtssicherheit und weniger Klarheit bedeutet. Auch die Differenzierung in §28a, Abs. 1, Satz 3, die Ausgangsbeschränkungen ausnimmt, aber allgemeine Kontaktbeschränkungen im privaten wie im öffentlichen Raum explizit möglich macht, ist sowohl aus grundrechtlichen Erwägungen als auch im Sinne der Pandemiebekämpfung ein richtiger und wichtiger Schritt.
Hinzukommen zusätzliche Instrumente – etwa die verbindliche 3G-Regelung am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln, die Pflicht zum Homeoffice, die Möglichkeit zu 2G, 2G+ und 3G Regelungen, die Wiedereinführung kostenloser Bürgertests oder das strenge Testkonzept für Alten- und Pflegeeinrichtungen. Auch die Pflicht zu einer besonderen Berücksichtigung von Belangen von Kindern und Jugendlichen ist richtig.
Gerade angesichts der dramatischen Entwicklung in vielen Alten- und Pflegeheimen und dem Infektionsgeschehen in Schulen und KiTas muss dieses Gesetzespaket mit einer Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheits- und Erziehungswesen ergänzt werden. So eine Impfpflicht darf nicht nur Einrichtungen erfassen, sondern muss auch für Beschäftigte in ambulanten Diensten gelten. Dies gebietet die Pflicht zum Schutz von Menschen, die besonders vulnerabel sind und/oder sich noch nicht impfen können. Wer der Schulpflicht unterliegt, wer auf Pflege angewiesen ist, muss vor dem Kontakt mit ungeimpften Personen geschützt werden. Diese Impfpflicht muss schnell kommen.
Jürgen Trittin, MdB
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