Göttingen, 19.05.2022
Zum Pflegebonusgesetz und 4. Corona-Steuerhilfegesetz erklärt der südniedersächsische Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin:
Pflegekräfte haben in der Corona-Pandemie Herausragendes geleistet. Einmal mehr ist deutlich geworden, was für eine Schlüsselrolle sie in unserer Gesellschaft spielen.
Als Regierungskoalition bringen wir den Pflegebonus auf den Weg, um die besonderen Belastungen und Leistungen der Pflegekräfte in der Corona-Pandemie anzuerkennen.
Dafür werden 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen im Krankenhausbereich und 500 Millionen Euro für den Bereich der Langzeitpflege zur Verfügung gestellt. Vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte in der Langzeitpflege erhalten bis zu 550 Euro. Im Krankenhausbereich wird der verfügbare Betrag durch die begünstigten Pflegekräfte geteilt, wobei die Prämie für Intensivpflegekräfte um 50 Prozent aufgestockt wird.
Es ist jedoch völlig klar, dass solche einmaligen Zahlungen kein Ersatz sein können für Strukturreformen, die die Arbeitsbedingungen in der Pflege grundsätzlich verbessern. Das wird ein Schwerpunkt unserer Arbeit in den kommenden Jahren sein.
Gleichzeitig zum Pflegebonus bringen wir im Bundestag die Steuerfreiheit für die Bonuszahlungen auf den Weg, um ihren Effekt noch zu verstärken. Dabei konnten wir in den parlamentarischen Beratungen erreichen, dass nicht nur Pflegekräfte von dieser Steuerfreiheit profitieren, sondern auch Medizinische Fachangestellte und Beschäftigte im Rettungsdienst. Damit schaffen wir einen Anreiz für Bonuszahlungen durch Arbeitgeber oder im Rahmen von Tarifverhandlungen für diese Berufsgruppen als Anerkennung für ihren Einsatz in der Corona-Pandemie.
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