Göttingen, 23.06.2022
Zur der am Donnerstag im Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung des BAföG sowie der Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Einführung eines BAföG-Nothilfemechanismus, erklärt der Göttinger Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin :
Bildungsgerechtigkeit bedeutet Chancengerechtigkeit und die Stärkung des BAföG ist dafür ein entscheidender Schlüssel. Unsere Koalition gibt mit der 27. BAföG-Novelle den Startschuss für eine umfassende Strukturreform der Ausbildungsfinanzierung und sorgt für Verbesserungen, die bereits zum Wintersemester bei Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern ankommen. Die wichtigsten Änderungen sind die Erweiterung des Berechtigtenkreises durch die Anhebung der Freibeträge um 20,75 Prozent, die Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre und die Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent und der Wohnpauschale um zehn Prozent. Statt wie bisher 752 Euro kann es also künftig bis zu 812 Euro im Monat BAföG geben. Hinzu kommt eine Erhöhung des Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlags sowie des Kinderbetreuungszuschlags für Studierende mit Kind auf 160 Euro je Monat und Kind. Darüber hinaus hat der Bundestag über einen weiteren Gesetzesentwurf zur Einführung eines Nothilfemechanismus für Studierende in nationalen Krisensituationen beraten. Damit haben wir in Zukunft die Möglichkeit, in Notsituationen zügig zusätzliche Mittel an Studierende auszuzahlen, die dann auch jenen helfen, die bislang kein BAföG erhalten. Damit haben wir die Lehren aus der Covid-19-Pandemie umgesetzt, damit niemand in Krisenzeiten das Studium aus finanziellen Gründen abbrechen muss.
Diese BaföG-Reform ist dringend notwendig, denn die Vorgängerregierung hat das BAföG jahrelang schleifen lassen. Das BAföG wurde geschaffen, um jungen Leuten ein Studium zu ermöglichen, auch wenn die Eltern es nicht finanzieren können. Damit hat das BAföG auch gerade in einer Unistadt wie Göttingen unzähligen jungen Menschen neue Wege eröffnet.
Seit Jahren gelingt das aber immer weniger. Die Höhe der ausgezahlten Förderungen entspricht schon lange nicht mehr dem Bedarf der Studierenden und förderbedürftigen Schülerinnen und Schülern und die Zahl der Geförderten ist deutlich gesunken Und das, obwohl viel mehr Personen auf diese Unterstützung angewiesen sind, um erfolgreich studieren zu können. Ein Studium darf nicht nur Personen aus wohlhabenden Familien offenstehen. Das BAföG ist das wichtigste Instrument, um Bildungsaufstieg zu ermöglichen. Niemand sollte in Zukunft wegen Geldsorgen oder Angst vor Verschuldung auf ein Studium verzichten müssen. Durch die Gesetzesänderung machen wir das BAföG krisenfest.
Um Bildungsgerechtigkeit noch weiter zu verbessern, werden wir dafür sorgen, dass zügig weitere Verbesserungen für Studierende kommen. Dazu gehören ein erleichterter BAföG-Bezug bei Studienfachwechsel, Verlängerung der Förderhöchstdauer und eine regelmäßige Anpassung der Bedarfssätze an die wirtschaftliche Realität. Außerdem soll eine Studienstarthilfe geschaffen werden für Kinder aus Familien, die Hartz IV empfangen, um die Anfangsinvestitionen zu Beginn des Studiums wie Laptop oder Umzugskosten stemmen zu können.
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