Damit beenden wir das jahrelange Ringen um die Wahlrechtsreform und verkleinern den Bundestag auf 630 Sitze. Wir begrenzen uns selbst. Über ein Jahrzehnt sind alle Bemühungen um Verkleinerung am Beharren der CSU auf ihre Sonderrolle gescheitert. In den letzten Jahren ist der Bundestag immer weiter angewachsen, weil sich die Parteienlandschaft verändert.
Der Bundestag wird künftig eine Regelgröße von 630 Sitzen haben, das sind über 100 Abgeordnete weniger als derzeit. Gleichzeitig schaffen wir Überhang- und Ausgleichsmandate ab und schließen damit endgültig aus, dass der Deutsche Bundestag weiter anwächst. Die 299 Wahlkreise bleiben wie bisher erhalten. Damit setzen wir den Grundcharakter unseres Wahlsystems, das Verhältniswahlrecht, konsequent um. Für die Zuteilung der Mandate der von einer Partei errungenen Mandate spielt das Wahlkreisergebnis eine Rolle.
Dass es nun gelungen ist, das Wahlrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen und den Bundestag zu begrenzen, ist ein wichtiges Signal.“
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