Aufarbeitung

Die Erinnerung an das Tiananmen-Massaker darf nicht getilgt werden

Vor 30 Jahren wurde nach sechs Wochen weitgehend friedlicher und immer stärker werdender Proteste für Demokratie die Hoffnung auf Veränderung in Peking brutal niedergeschlagen. Auch heute noch ist ein Gedenken an die staatlich befehligten Gräueltaten des Juni 1989 nicht möglich. Bis heute gibt es keine gesellschaftliche, geschweige denn strafrechtliche Aufarbeitung.

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