Gerade wenn man von der Notwendigkeit eines Bereitstellungslagers für schwach und mittelaktiven Abfall überzeugt ist, kann man über die Planungsleistungen des Bundesumweltministeriums und der BGZ nur den Kopf schütteln. Erst wird in einem Standortvergleich gegen die eigenen Vorgaben eines zweigleisigen Anschlusses verstoßen. Dann wird diese Abweichung von den eigenen Standards der Bevölkerung in Würgassen nicht überzeugend erklärt. Von ihr wird die vorgenommene Standortauswahl als intransparent wahrgenommen.
