Frauen

Jürgen Trittin bei Veranstaltung zur Abschaffung des §219a in Göttingen im Jahr 2018

Der Paragraf 219a ist Geschichte

Der Paragraf 219a ist Geschichte. Das hat der Bundestag an diesem Freitag mit klarer Mehrheit beschlossen. Paragraf 219a Strafgesetzbuch wird endlich aufgehoben. Ärztinnen und Ärzte haben damit endlich Rechtssicherheit und können nun Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die fundierte fachliche Informationen suchen, deutlich verbessert. Die Streichung des 219a ist somit auch ein wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen. Darauf haben viele Frauen gewartet. Wir Grüne haben uns dafür seit Jahren vehement eingesetzt. Als Ampelregierung haben wir eine schnelle Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch versprochen und jetzt umgesetzt.

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GRÜNE für reproduktive Selbstbestimmung von Frauen

Trittin fordert Abschaffung von § 219a StGB

„Die Debatte um die Ärztin Kristina Hänel hat aufgezeigt, dass der Schwangerschaftsabbruch immer noch Teil des Strafgesetzbuches ist. Die Regelung ist anachronistisch. Es muss einen sicheren und gut informierten Zugang zu Abtreibungen geben.“ Mit diesen Worten schaltet sich Jürgen Trittin, GRÜNER Bundestagsabgeordneter aus Berlin, in die aktuelle Debatte zum § 219a ein.

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