Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Ohrfeige für die Klimaschutzpolitik der großen Koalition. Sie hat nicht nur mehr als Jahrzehnt des Stillstands in der Klimapolitik zu verantworten. Sie hat dann sehenden Auges die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele auf nach 2030 und damit auf den St. Nimmerleinstag verschoben.
Dem Verschieben des Klimaschutzes auf kommende Generationen hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Es ist nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar, Belastungen und damit einhergehende massive Freiheitseinschränkungen auf kommenden Generationen aufzubürden. Das würde ihre Freiheitsrechte unzumutbar einschränken – hat das höchste deutsche Gericht damit unmissverständlich klar gemacht.
