Die Ergebnisse der Kommission zur Finanzierung des AKW-Rückbaus und der Atommüllendlagerung (KFK) sind in einen Gesetzentwurf gemündet. Die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Atomausstieges hatte sich Ende April auf einen Kompromiss zum Umgang mit den Rückstellungen der Atomkonzerne geeinigt. Nun gilt es, in einem möglichst breiten Konsens den erzielten Kompromiss ohne Abstriche umzusetzen.
Atomkonzerne zahlen für die Beseitigung des Atommülls
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der KFK stellt sicher, dass die Atomkonzerne für die Beseitigung des hochgefährlichen Atommülls zahlen. Für Stilllegung und Rückbau werden die Unternehmen bis 2040 rund 60 Milliarden Euro aufwenden. Ihre Rückstellungen dafür werden sie künftig transparent mit liquiden Mitteln unterlegen müssen. Dies wird von Bundesregierung und Bundestag überprüft.
Ihre Rückstellungen von bisher gut 17 Milliarden für die Finanzierung von Zwischen- und Endlagerung des Atommülls müssen die Konzerne komplett an den Staat in bar übertragen. Dazu kommt ein zusätzlicher Risikoaufschlag von 35 Prozent, um künftige Risiken abzudecken. Es wird so ein fast 24 Milliarden starker öffentlich-rechtlicher Fonds gebildet.
Bereits erste grüne Erfolge erzielt
Der Mitte Oktober von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf erfüllte unsere Ansprüche auf eine Umsetzung der Kommissions-Vorschläge ohne Abstriche noch nicht. Dies hat die grüne Bundestagsfraktion der Koalition klar aufgezeigt und ist mit Schwarz-Rot in Gespräche über Nachbesserungen getreten. Erste Erfolge sind bereits erzielt.
So soll die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Fonds und der in den Atomunternehmen verbleibenden Rückstellungen durch das Parlament deutlich verstärkt werden. Denn die Vollendung des Atomausstiegs braucht gesellschaftliche Transparenz. Ein entscheidender Punkt ist für uns zudem, dass die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über den gesetzbegleitenden öffentlich-rechtlichen Vertrag darauf drängt, dass die Konzerne alle ihre Klagen im Zusammenhang mit dem Atomausstieg zurücknehmen. Es ist nicht akzeptabel, wenn die Atomwirtschaft sich die Kosten für AKW-Rückbau und Endlagerung des Atommülls teilweise über Klagen gegen den Ausstieg wieder zurückholen will.
Auf gutem Weg zu einer nachhaltigen Lösung
Die grüne Bundestagsfraktion stellt fest: Wir sind auf einem guten Weg, um die Notoperation zur besseren Sicherung der Atomrückstellungen zum Erfolg zu führen. Gerade als Partei, die immer gegen die Atomkraft gekämpft hat, wollen wir zu einer Lösung beitragen, die vermeidet, dass die gesamten Kosten für den Atommüll am Ende der Gesellschaft aufgebürdet werden.
Wir werden den Gesetzentwurf zusammen mit den Fraktionen von SPD und Union in den Bundestag einbringen. Er muss im anschließenden Beratungsverfahren an entscheidenden Punkten verbessert werden. Bereits am kommenden Freitag werden dazu Experten in einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss gehört werden.
Foto: Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen, Creative Commons
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