Presse

Kein Logistikzentrum mit der Brechstange

Gerade wenn man von der Notwendigkeit eines Bereitstellungslagers für schwach und mittelaktiven Abfall überzeugt ist, kann man über die Planungsleistungen des Bundesumweltministeriums und der BGZ nur den Kopf schütteln. Erst wird in einem Standortvergleich gegen die eigenen Vorgaben eines zweigleisigen Anschlusses verstoßen. Dann wird diese Abweichung von den eigenen Standards der Bevölkerung in Würgassen nicht überzeugend erklärt. Von ihr wird die vorgenommene Standortauswahl als intransparent wahrgenommen.

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Chinas Überreaktion entzieht Ratifikation von CAI den Boden

Zur vorläufigen Aussetzung der Ratifizierung des EU-China-Investitionsabkommens und der Reaktion der Bundeskanzlerin erklären Katharina Dröge, Sprecherin für Wirtschaftspolitik, undJürgen Trittin, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:Es ist richtig, dass die EU-Kommission angekündigt hat, die Ratifizierung des Investitionsabkommen zunächst nicht fortzusetzen. Die maßlosen Überreaktionen Chinas auf die berechtigten Sanktionen der EU haben einem „business as usual“ den Boden entzogen.

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Aussetzung der Ratifizierung des EU-China Investitionsabkommens (CAI)

Zur vorläufigen Aussetzung der Ratifizierung des EU-China Investitionsabkommens erklären Katharina Dröge, Sprecherin für Wirtschaftspolitik und Jürgen Trittin, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss: „Die Entscheidung der EU-Kommission die Ratifizierung des Investitionsabkommens mit China vorerst nicht fortzusetzen ist folgerichtig. Die Sanktionen Chinas gegen gewählte Parlamentarier*innen und Institutionen sind völlig inakzeptabel. Die maßlosen Überreaktionen Chinas auf die berechtigten Sanktionen…

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Ohrfeige für Klimaschutzpolitik der großen Koalition

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Ohrfeige für die Klimaschutzpolitik der großen Koalition. Sie hat nicht nur mehr als Jahrzehnt des Stillstands in der Klimapolitik zu verantworten. Sie hat dann sehenden Auges die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele auf nach 2030 und damit auf den St. Nimmerleinstag verschoben.
Dem Verschieben des Klimaschutzes auf kommende Generationen hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Es ist nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar, Belastungen und damit einhergehende massive Freiheitseinschränkungen auf kommenden Generationen aufzubürden. Das würde ihre Freiheitsrechte unzumutbar einschränken – hat das höchste deutsche Gericht damit unmissverständlich klar gemacht.

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